Änderung der Brauchtumsfeuerverordnung vom 17. Juni 2020

 
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Symbol-Bild, Foto: LFV Franz Fink

Änderung der Brauchtumsfeuerverordnung vom 17. Juni 2020

Der Landtag Steiermark hat mit Verordnung beschlossen, dass das bis 31.12.2020 ausgesprochene Verbot, in der Steiermark Brauchtumsfeuer abzuhalten, geltend mit dem 11. Juni 2020 aufgehoben wird. Somit ist das Abhalten von Brauchtumsfeuern wieder erlaubt. Siehe dazu die Anlage.

Anlage:
LGBl. 55/2020 v. 10.6.2020

55. Verordnung: Änderung der BrauchtumsfeuerVO

55. Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 5. Juni 2020, mit der die BrauchtumsfeuerVO geändert wird

Auf Grund des § 3 Abs. 4 Bundesluftreinhaltegesetz – BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2017, wird verordnet:

Die BrauchtumsfeuerVO, LGBl. Nr. 22/2011, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 31/2020, wird wie folgt geändert:

1. § 5a entfällt.

2. Dem § 6a wird folgender Abs. 7 angefügt:

"(7) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 55/2020 tritt § 5a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. Juni 2020, außer Kraft."

Für den Landeshauptmann:

Landesrätin Lackner


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