Die neue Dienstbekleidung Modell „LFV Steiermark - Uniformierung 2021“

 
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Foto: LFV Franz Fink

Die neue Dienstbekleidung Modell „LFV Steiermark - Uniformierung 2021“

Der Landesfeuerwehrverband Steiermark beschloss in seine Sitzung im Dezember 2020 den ersten Teil der neuen Uniformierungsrichtlinie und ermöglichte somit die Umsetzung der neuen Dienstbekleidung Modell Steiermark. Mit dem Grundsatzbeschluss, die Dienst- und Einsatzbekleidung ab 2020 nur mehr in der Farbe schwarzblau auszuführen.

Mit dieser Richtlinie wurde der Auftrag der Feuerwehrkommandanten von den Feuerwehrstammtischen aus dem Jahr 20219 umgesetzt, einen weiteren Schritt in Richtung Vereinheitlichung der Uniformierung der steirischen Feuerwehren zu gehen.

Mit 1. Jänner 2021 tritt die neue Form der Dienstbekleidung D3 in Kraft. Die Modelle verfügen über einen Einheitlichen Schnitt in verschiedenen Stoffqualitäten. Abweichungen an den vorgegebenen Grundschnitten sind nicht möglich. Für die Feuerwehrjugend gilt künftig dieselbe Uniformierung. Die Beschriftungskomponeten sind wie folgt ausgeführt: Der Wortlaut FEUERWEHR (in rot gestickt) auf der rechten Brustseite und der Klett- Namensstreifen auf der linken Brustseite jeweils oberhalb der roten Paspelierung sowie das Klett- Ärmelwappen auf der linken Ärmeltasche der Dienstjacke. Auf der Diensthose sind keine Beschriftungen erlaubt. Die Uniformierungsmodelle müssen gemäß Uniformierungsrichtlinie: Corporate Design „LFV Steiermark - Uniformierung 2021“ gefertigt und angeboten werden. Auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark (Sachgebiet Uniformierung) sind alle Lieferanten und Hersteller der neuen Uniformierung gelistet welche die richtlinienkonforme Uniformierung anbieten.

Es gibt für die Umstellung eine fünfjährige Übergangsfrist und eine einmalige Förderung von 90,00 Euro pro Garnitur rückwirkend mit 1. Jänner 2021 (z.B. für 1 Stück Dienstjacke und 1 Stück Diensthose) Mit der Übergangsfrist von fünf Jahren für bestehende und richtlinienkonforme Uniformierungsteile steht den Feuerwehren für die Neuanschaffung ein angemessener Zeitrahmen zur Verfügung, der letztlich auch zu einem wirtschaftlich sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln beiträgt.

Im Rahmen dieser Umstellung wurde auch die Vorgängerversion der Uniformierungs-Richtlinie überarbeitet und in ein neues Werk gegossen. Bei der Ausführung und der Förderung der Schutzbekleidung gemäß EN 469 gibt es keinerlei Änderungen. 

Auch die FF Breitenbuch ist bereits bei der Umsetzung der neuen Dienstkleidung aktiv. 

 
 
 
 
 

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