Jugend

 

Jugend

 
 
 
 
Die Feuerwehrjugend ist in Österreich ein fester und integrierter Teil der Freiwilligen Feuerwehr. Sie entspricht der Jugendfeuerwehr in Österreich.

Bis vor einigen Jahren konnten in Österreich nur Buben mit einem Alter ab 12 Jahren in die Feuerwehrjugend eintreten. Heute ist das Mindestalter bei 10 Jahren und auch ein Eintritt für Mädchen in die Feuerwehrjugendgruppe möglich.

Die Ausbildung bei der Feuerwehrjugend ersetzt einige notwendige Ausbildungsschritte, wenn sie mit dem 15. Lebensjahr (in manchen Bundesländern ab dem 16. Lebensjahr) zu den Aktiven überstellt werden können. Feuerwehrmitglieder, welche bereits in der Feuerwehrjugend Leistungsabzeichen erworben haben (Wissenstest in Gold, Fertigkeitsabzeichen, 3. Erprobung), können sich diese bei der Grundausbildung anrechnen lassen. Weiters erlangen sie den Dienstgrad Feuerwehrmann bereits nach einem halben Jahr.

Wie bei den aktiven Mitgliedern gibt es auch bei der Feuerwehrjugend Feuerwehrjugendbewerbe, die bis auf Bundesebene aber auch international abgehalten werden. Alle zwei Jahre findet in einem Bundesland der Bundesbewerb oder die Staatsmeisterschaft der Feuerwehrjugend statt, dafür muss man sich am Landesbewerb im jeweiligen Bundesland qualifizieren, insgesamt nur rund 35 Gruppen aus Österreich. 

Leistungsabzeichen in Österreich 
In Österreich gibt es verschiedene Leistungsabzeichen für die Feuerwehrjugend:

Bewerbe:

  • Feuerwehrjugendleistungsabzeichen Bronze
  • Feuerwehrjugendleistungsabzeichen Silber
  • Feuerwehrjugendleistungsabzeichen Gold (nicht in allen Bundesländern)
  • Bundesfeuerwehrjugendleistungsabzeichen (kann mehrfach errungen werden)
  • Leistungsabzeichen des CTIF (Weltmeisterschaft)

Wissenstests:

  • Wissensspielabzeichen Bronze
  • Wissensspielabzeichen Silber
  • Wissenstestabzeichen Bronze
  • Wissenstestabzeichen Silber
  • Wissenstestabzeichen Gold

Geschichte
Eine Feuerwehrjugend gab es in Österreich aber bereits vor dem Zweiten Weltkrieg. So wurde beispielsweise im burgenländischen Landesfeuerwehrgesetz im Jahr 1935 vorgesehen, dass Jugendfeuerwehren zu Schulungszwecken aus Buben und Jünglingen im Alter von 10 bis 18 Jahren gebildet werden konnten. Es wurden auch tatsächlich noch im selben Jahr Jugendfeuerwehren, wie in Neufeld an der Leitha gegründet.

 
 

Orts-Jugend Beauftragter

OLM d. F. Michael Neubauer
Orts-Jugendbeauftragter

Jugend-Betreuer

OLM Manfred Flitsch
Feuerwehrjugend-Betreuer
OFM Thomas Neubauer
Feuerwehrjugend-Betreuer

Kontakt