Geht dem Osterfeuer bald das Feuer aus?
- BM d. V. Thomas Paier 18.01.23 631
Diese Verordnung birgt Zündstoff: In der Steiermark muss künftig jedes
Brauchtumsfeuer, etwa zu Ostern oder zur Sommersonnwende, vier Tage vorher
gemeldet werden. Zudem muss vor dem Entzünden das Material noch einmal
kontrolliert werden.
Vielen Steirern ist
ihr Osterfeuer heilig. In den von Feinstaub besonders belasteten Gemeinden vor
allem südlich von Graz ist das Brauchtum aber schon seit Jahren stark
eingeschränkt. Nun plant die Landesregierung neue Regelungen auch für alle
anderen Regionen.
Konkret sind dort
Brauchtumsfeuer zwar weiterhin auch auf jedem Privatgrund erlaubt. Allerdings
müssen sie allgemein zugängliche, öffentliche Veranstaltungen sein - und daher
spätestens vier Tage vorher der Gemeinde gemeldet werden. Anzugeben sind Name,
Adresse und Telefonnummer einer verantwortlichen Person.
Kontrolle vor Entzünden vorgeschrieben
Ebenfalls neu: Vor dem Entzünden des Feuers muss das Material noch einmal
kontrolliert, sprich umgeschichtet werden. Damit sollen Kleintiere, die sich
oft im Haufen verkriechen, geschützt werden. Und auch das Verbrennen von
unerlaubtem Material soll so eingeschränkt werden.
Regelung in der
Steiermark:
• In Graz sind sämtliche Brauchtumsfeuer
untersagt.
• In folgenden Gemeinden gibt es nur je ein
Brauchtumsfeuer: Feldkirchen, Gabersdorf,
Gössendorf, Gralla, Hart, Hausmannstätten, Kalsdorf, Lang, Lebring-St.Margarethen, Premstätten,
Tillmitsch, Wagna, Wundschuh.
• Jeweils zwei Feuer erlaubt sind in
Fernitz-Mellach, Raaba-Grambach und Seiersberg-Pirka,
vier sind es in Straß.
• Nur in einigen Ortsteilen
Beschränkungen gibt es in Leibnitz, St. Veit/Südstmk
und Wildon.
Die Landesregierung
schickt die entsprechende Verordnung nun in Begutachtung. Stellungnahmen können
eingebracht werden. Noch rechtzeitig vor Ostern sollen die neuen Regeln in
Kraft sein (www.krone.at)
Kontakt
-
Anschrift: Breitenbuch 100
8082 Kirchbach-Zerlach
Österreich -
Telefon: 0664 / 98 32 615
-
E-Mail: office[at]ff-breitenbuch.at