Handlungsanweisungen des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark zum Coronavirus Covid-19
- BM d. V. Thomas Paier 15.03.20 1973
Dienstanweisung
Nr.: DA – 4.1 / 251
-2020 vom: 14.03.2020
1)Allgemein
Um die Einsatzbereitschaft der
steirischen Feuerwehren im Zusammenhang mit der Pandemie mit dem Coronavirus
Covid-19 zu gewährleiten bzw. aufrecht zu erhalten ergehen im Auftrag des Landesfeuerwehrkommandos
gem. § 21 Abs. 1 Steiermärkisches
Feuerwehrgesetz (StFWG) -
ergänzend zu den Informationen vom 10., 12. und 13. März 2020,
veröffentlicht auf der Website des LFV Steiermark - folgende Anweisungen an die
steirischen Feuerwehren.
2) Erhaltung der Infrastruktur
·
Die Feuerwehrkommandanten sind angewiesen, den Betrieb in den
Feuerwehrhäusern und den allgemeinen Dienstbetrieb (siehe
Informationsschreiben des Landesfeuerwehrkommandanten auf
der Homepage des
LFV) auf ein notwendiges
Minimum und ausschließlich auf Einsatztätigkeiten zu reduzieren.
·
Der Zutritt betriebsfremder Personen in das Feuerwehrhaus ist mit
sofortiger Wirkung zu unterbinden.
Es ist alles zu unterlassen, was
die Einsatzbereitschaft der
einzelnen Feuerwehrmitglieder gefährden könnte. Feuerwehreinsatzkräfte sind Schlüsselpersonal
und haben sich daher besonderen Maßstäben zu unterwerfen! ·Alle Tätigkeiten,
welche die Einsatzbereitschaft von Feuerwehren oder jene der einzelnen
Feuerwehrmitglieder gefährden könnten sind mit sofortiger Wirkung zu
unterlassen.
·
Feuerwehrmitglieder, die grippeähnliche Symptome aufweisen oder seit
28.2.2020 in Quarantänegebieten waren – oder Kontakt zu dort gewesenen Personen
hatten/haben – sind umgehend für zumindest 14 Tage dienstfrei zu stellen.
·
Behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen (unabhängig davon ob Kontakt-
oder Verdachtsfall) bzw. diagnostizierte CoV-Infektionsfälle von
Feuerwehrmitgliedern müssen umgehend
an den Bereichsfeuerwehrkommandanten bzw. an den Landesfeuerwehrverband (telefonisch
über LLZ) gemeldet werden. Sollten innerhalb einer Feuerwehr mehrere behördliche
Quarantänemaßnahmen verordnet worden sein und damit einhergehend die
Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht mehr gewährleistet sein, ist dies umgehend
dem Bereichsfeuerwehrverband und der Landesleitzentrale zu melden und der
Status der Feuerwehr auf „nicht einsatzbereit“ zu setzen.
·
Es muss gewährleistet werden, dass die Weiterleitung von Handlungsanweisungen
des Landesfeuerwehrverbandes, der Bereichsfeuerwehrverbände, Behörden und
weiterer übergeordneter Kräfte zu den einzelnen Feuerwehrmitgliedern
sichergestellt ist.
·
Die Landesleitzentrale Florian
Steiermark informiert für
die Dauer dieser
Ausnahmesituation ab sofort und bis auf Widerruf nach Ermessen des Disponenten
bei kleinen, nicht-zeitkritischen Einsätzen den zuständigen
Feuerwehrkommandanten vor der Alarmierung
telefonisch. Damit soll
ein unnötiges Zusammenholen von
relevanten Einsatzkräften
vermieden werden.
3) Einsatzhygienemaßnahmen
· Maßnahmen
vor Einsatzbeginn
Die richtigen Maßnahmen
zu setzen, beginnt schon vor
dem Ausrücken aus
dem Feuerwehrhaus. Dies
ist die Trennung
von Einsatz-
und Privatkleidung. Private Kleidungsstücke sind soweit als
möglich abzulegen, das Ausrücken sollte, wie üblich, in adäquater Schutzbekleidung
erfolgen. Wie in diesem Zusammenhang bekannt,
sollten persönliche Gegenstände wie Uhr, Schmuck, Geldbörse, Handy usw. nicht in zum Einsatz mitgenommen werden,
sondern im Spind bzw. im Feuerwehrhaus verbleiben.
·
Maßnahmen beim Einsatz
Für die Abwicklung der Einsatzaktivitäten, wie z.B. bei einem z.B. Verkehrsunfall, wird angeraten,
immer an die Möglichkeit einer Infektion zu denken. Sohin sind das Anhusten bzw.
das Anniesen durch den Verletzten, oder auch der Kontakt mit Körpersekreten des
Verletzten, bestmöglich zu vermeiden.
Daher wird neben
der Verwendung von Einweghandschuhen auch
das Tragen des
Helms mit „geschlossenem“ Gesichtsschutzvisier
als Mindestschutz angeraten. Direkt an
der Einsatzstelle, unmittelbar im Anschluss zur erfolgten Hilfeleistung, sind
erste Desinfektionsmaßnahmen der Hände
mittels alkoholischer Desinfektionsmittel durchzuführen.
·
Maßnahmen nach dem Einsatz
Beim Ablegen der Schutzausrüstung ist darauf zu achten, eine Eigenkontamination
zu vermeiden. Kontaminierte bzw.
verschmutzte Einsatz- oder
Schutzkleidung ist am Einsatzort gesondert zu verpacken und nicht im
Mannschaftsraum zu transportieren. Eine gründliche Körperreinigung (Dusche, Haare
waschen, Nagelpflege) zählt ebenso zur Einsatzhygiene wie das Essen, Trinken und
Rauchen erst nach gründlicher Reinigung erfolgen sollte.
Jedes geplante
Aktivwerden einer Feuerwehr
im Zuge von
CoV-Verdachtsfällen bzw. mit bestätigten CoV-Infizierten ist VOR
EINSATZBEGINN – unter Beiziehung von Bereichsfeuerwehr- und/oder Abschnittsfeuerwehrkommandant – der
Landesleitzentrale Florian Steiermark
mitzuteilen. Entsprechende Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörde bzw.
der Landessanitätsdirektion sind
für die Maßnahmensetzung durch
die Einsatzleitung zu berücksichtigen.
Seitens
des LFV Steiermark wird angewiesen, alle Maßnahmen der erforderlichen
Einsatzhygiene, wie auch alle vorbeugend zu treffende Maßnahmen, entsprechend
ernst nehmen. Diese Dienstanweisung tritt mit 14. März 2020 in Kraft.
Für den Landesfeuerwehrverband:
Der Landesfeuerwehrkommandant:
Eh. LBD Reinhard
LEICHTFRIED
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