Foto: FF Breitenbuch Fink Franz
Maibaumstellen im Jahr 2021
- BM d. V. Thomas Paier 26.04.21 1103
Als Veranstaltung nach § 13 Abs 2 4. SchuMaV idgF – ist das „Maibaum-Aufstellen“ – mit Publikum verboten, jedoch ist das bloße Aufstellen durch eine dazu beauftragte Firma oder Gemeindebedienstete im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder freiwillige Feuerwehren unter Einhaltung der Auflagen (2m Abstand und FFP2-Maskenpflicht oder alternativ eine, den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit) möglich. (Quelle GVV 2021)
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