Maibaumstellen im Jahr 2021

 
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Foto: FF Breitenbuch Fink Franz

Maibaumstellen im Jahr 2021

Als Veranstaltung nach § 13 Abs 2 4. SchuMaV idgF  ist das „Maibaum-Aufstellen“ – mit Publikum verboten, jedoch ist das bloße Aufstellen durch eine dazu beauftragte Firma oder Gemeindebedienstete im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder freiwillige Feuerwehren unter Einhaltung der Auflagen (2m Abstand und FFP2-Maskenpflicht oder alternativ eine, den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit) möglich. (Quelle GVV 2021)

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